Paragraphen: Unterrichtskopien und Urheberrecht Lehrer bereichern ihren Unterricht gerne durch ergänzendes Material zum Schulbuch. Das digitale Zeitalter eröffnet vielfältige Möglichkeiten, Material zusammen zu stellen und zu verteilen. Doch dabei ist Vorsicht geboten, um nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen.

 

Was unterscheidet analoge und digitale Kopien?

Die Grundsätze zum Verwenden von Werken für den Schulunterricht sind nicht neu. Aber seit dem 01.01.2013 sind die Besonderheiten der digitalen Welt auch mit ins Gesetz eingeflossen und erlauben eine vergleichbare Verwendung wie zuvor in der der analogen Welt - allerdings nur für Werke, die nach 2005 veröffentlicht wurden. Ein wesentlicher Unterschied und die größte Gefahr liegt darin, dass digitale Kopien sich leichter verbreiten lassen.

Welche Kriterien werden zu Grunde gelegt?

Art des Werkes

Handelt es sich um ein Schulbuch, ein literarisches Werk, ein Bild, Noten oder Musik? Die erlaubte Nutzung ist je nach Art des Werkes unterschiedlich geregelt. Schulbücher dürfen in der Regel in bestimmtem Umfang kopiert und genutzt werden. Am sichersten ist es, die Lizenz des Verlages zu prüfen, wie zum Beispiel vom Cornelsen Verlag.

Art der Verwendung

Bei der Verwendung von Kopien spielen drei Aspekte eine Rolle: Speicherung, Vervielfältigung und Veröffentlichung. Vor allem letzterer ist digital leichter - und zugleich kritischer.
Werden Daten vom PC auf Papier gedruckt, auf eine CD gebrannt, ins Intranet oder auf eine Lernplattform eingestellt? Grundsätzlich ist Vorsicht geboten, wenn das Material den Bereich Unterrichtseinsatz übersteigt und öffentlich zugänglich gemacht wird.

Umfang der Kopien

Wird das Gesamtwerk digitalisiert oder nur Auszüge davon? Die erlaubte Menge ist in einem Rahmenvertrag für die Bundesländer geregelt. Zehn Prozent eines Werkes, aber maximal 20 Seiten dürfen für den Unterrichtsgebrauch eingescannt werden - und zwar pro Werk, Schuljahr und Schulklasse.

Der erlaubte Umfang gilt aber insgesamt: Wenn Sie als Lehrer für eine Klasse auf einem Schulbuch bereits zehn Prozent kopiert haben, dürfen Sie nicht weitere zehn Prozent digital für die gleiche Klasse verwenden.

Außerdem sollten nur so viele Kopien angefertigt werden, wie in der Klasse benötigt werden.

Eigentümer des Originalwerks

Hat ein Lehrer ein Buch privat gekauft, kann er eine Privatkopie zur Sicherung und auch zum Arbeiten anlegen. Er darf diese allerdings nicht im Unterricht verwenden.

Wenn die Schule das Buch besitzt, gelten die Rahmenvereinbarungen. In diesem Fall dürfen Kopien (auch digitale) im oben genannten Umfang angelegt werden - der Lehrer dürfte sich aber nicht für ein angenehmeres Arbeiten das ganze Werk kopieren.

Sowohl das Urheberrecht als auch die Rahmenvereinbarung können Sie auf der Seite der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen nachlesen.

Unterrichtsmaterial aus dem Internet

Im Internet finden man eine große Auswahl an Material für den Unterricht. Allerdings gilt die Grundregel, dass ohne Hinweis auf die Nutzung zunächst von einem Werk auszugehen ist, dass nicht verwendet werden kann. Ist keine Lizenz angegeben, ist ein einfacher und sicherer Weg, den Rechteinhaber anzuschreiben und zu fragen.

Alternativ kann bei einer Suche über Google schon direkt ein Lizenztyp mit angeben werden. Unter den Einstellungen finden Sie die "erweiterte Suche" und können dort die Lizenz einstellen:
Lizenztyp in der Google Suche

Suchen Sie ergänzend auf der Seite, ob Sie die Lizenzbestimmungen finden. In der Regel handelt es sich um einen Typ der Creative Commons. Diese Lizenz gibt es in verschiedenen Varianten, die gut verständlich sind und eine liberale Nutzung erlauben: Creative Commons Lizenzen.

Abschließender Hinweis: Diese Zusammenstellung dient dazu, Sie für das Thema zu sensibilisieren. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung und wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit und Aktualität der Angaben.