Streaming Die Telekom bietet mit der neuen Mobilfunktarif-Option "StreamOn" eine Funktion an, mit der das Nutzen bestimmter Inhalte nicht auf das Datenvolumen angerechnet wird. Ist dieser Tarif rechtskonform? Eine Prüfung durch die Bundesnetzagentur wird Antwort geben.

Was ist der StreamOn-Tarif?

Es handelt sich um eine Zusatzfunktion, die bei bestimmten MagentaMobil Tarifen hinzu gebucht werden kann. Sie führt dazu, dass das Nutzen bestimmter Streaming-Plattformen nicht das gebuchte Datenvolumen verbraucht. Bisher konnte die Telekom einige Streaming-Partner wie Apple Music, Amazon, Netflix und weitere gewinnen. Die StreamOn-Option gibt es in verschiedenen Varianten, je nachdem ob nur Musik oder auch Videos gestreamt werden sollen.

Datenvolumen im Blick

Innerhalb eines Mobiltarifs ist ein bestimmtes Datenvolumen vereinbart, das mit guter Geschwindigkeit genutzt werden kann. Daher ist es sinnvoll, den Datenverbrauch im Blick zu haben – besonders beim Streaming, da dies datenintensiv ist. So verbraucht man in der Standardeinstellung der Netflix-App für 3 Stunden Streaming ca. 1 Gigabyte an Daten. Um dies zu beeinflussen, gibt es in der Netflix-App entsprechende Einstellungsoptionen. Durch die steigende Beliebtheit von Streaming-Diensten und den hohen Datenverbrauch, ist das Angebot der Telekom natürlich attraktiv.

Was macht den Tarif kritisch?

Es gibt EU-Vorgaben, die eine Netzneutralität sicherstellen sollen. Netzneutralität bedeutet, dass im Internet alle Daten gleich behandelt werden müssen. Bietet die Telekom nun also an, dass die Nutzung bestimmter Streaming-Plattformen eine andere Abrechnung erhält als der Besuch anderer Seiten oder Plattformen, die nicht Partner sind, könnte ein Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität vorliegen.

Solche Fälle beurteilt, die Bundesnetzagentur. Diese Bundesbehörde reguliert den Wettbewerb von bestimmten Märkten, zu denen auch die Telekommunikation gehört. Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypris hat angekündigt, das Angebot der Telekom entsprechend prüfen zu lassen. Prüfung und Ergebnis stehen noch aus – die StreamOn-Option steht daher Kunden weiterhin zur Verfügung.