Einkommensschwache Bochumer Schülerinnen und Schüler haben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einen Anspruch auf geförderte Nachhilfe im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe ("BuT Lernförderung"). Voraussetzung ist, dass sie auf eine allgemein- oder berufsbildende Schule gehen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Antrag auf Kostenübernahme für Nachhilfe
Für den Antrag benötigen Sie das Formular Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie den Zusatzfragebogen Lernförderung, den die Schule Ihres Kindes ausfüllen muss. Den Antrag für die außerschulische Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets stellen Sie bei Ihrem/r Schulsozialarbeiter*in an der Schule Ihres Kindes oder direkt bei der Bildung- und Teilhabestelle der Stadt Bochum (
Gerne sind wir Ihnen auch bei der Antragsstellung behilflich, vereinbaren Sie dafür einen Termin.
Wird die geförderte Nachhilfe bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid mit Anlage, welche Sie bei uns abgeben. Hierzu vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Anmeldungstermin. Hier besprechen wir u.a. die Tage und Zeiten zu denen Ihr Kind in die Nachhilfe bei uns kommen kann und bestätigen dies auf der Anlage zum Bewilligungsbescheid, die wir direkt an die Bildung- und Teilhabestelle zurückschicken.
Für weitere Fragen zur BuT Nachhilfe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.