uebersetzungenAsylantrag wegen fehlerhafter Übersetzung abgelehnt? Möglich ist es, denn die Übersetzung der Anhörung ist die Grundlage für die Einschätzung des Verfahrens. Die Kompetenz der Dolmetscher wird jedoch kaum geprüft. Wie ist es möglich, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unqualifizierte Dolmetscher beauftragt?

Warum Dolmetscher ohne Qualifikation beauftragt werden

Dolmetscher sind oftmals Freiberufler, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beauftragt werden. Diese übersetzen die Anhörung des Flüchtlings ins Deutsche und das Protokoll der Anhörung wieder zurück. Verschiedene Umstände begünstigen, dass die Kompetenz der Übersetzer nicht ausreichend ist:

  • Die Berufsbezeichnung des Dolmetschers ist nicht geschützt. Daher kann im Prinzip jeder als Dolmetscher arbeiten – so eben auch bei Asylverfahren und anderen Behördengängen.
  • Es gibt vom BAMF kaum Vorgaben zur Qualifikation. Für das Deutsche muss ein Test auf Niveau-Stufe C1 bestanden werden. Für die Fremdsprache ist jedoch keine Bedingung zu erfüllen. Das Bundesamt gibt dazu an, dass es schwierig ist, für jede Sprache mit ihren Dialekten Tests einzuführen. Ausbildungen (zum Beispiel ein Studium der Sprache) sind lediglich wünschenswert, keine Voraussetzung.
  • Für manche Dialekte gibt es keine große Auswahl an Dolmetschern, sodass bei der Auswahl nicht auf die beste Ausbildung oder Erfahrung geachtet werden kann.

Folgen der falschen Auswahl

Mangelnde Sprachkenntnisse des Dolmetschers können zu falschen Übersetzungen führen, die entsprechend weitreichende Folgen haben können. So erzählt ein junger Iraner, dass er in der Anhörung berichtete, ins Bein geschossen worden zu sein. Der Übersetzer gab an, dass der Betroffene lediglich geschlagen wurde. In diesem Beispiel war das Deutsch des Iraners so gut, dass ihm der Fehler aufgefallen ist.

Oftmals fallen Fehler in Übersetzungen allerdings überhaupt nicht auf. So ist es der gleiche Übersetzer, der die Anhörung übersetzt, der anschließend auch das Protokoll rückübersetzt und somit keine Korrektur eigener Fehler stattfindet. Zum anderen ist es nachträglich kaum nachzuweisen, ob ein Übersetzungsfehler vorliegt.

Von Zeit zu Zeit kommt es zu schwierigen Konstellationen zwischen Asylbewerber und Dolmetscher, sodass ein neurale Übersetzung nicht gewährleistet ist. So berichtet ein Hamburger Anwalt dem Spiegel "von einem Angehörigen der afghanischen Minderheit Hazara, der einem paschtunischen Dolmetscher erzählen sollte, wie sein Dorf von Paschtunen angegriffen worden war." Das Resultat ist, dass der Asylbewerber nicht frei sprechen kann und der Dolmetscher das Gesagte eventuell nicht korrekt übersetzen wird.

Lösungsansatz zur Verbesserung der Situation

Für Gerichte werden immerhin nur vereidete Dolmetscher beauftragt. Die Vereidung bedeutet allerdings nur, dass gewissenhaft übersetzt wird und Verschwiegenheit zu wahren ist. Nur wenige Bundesländer kontrollieren darüber hinaus die Kompetenz des Dolmetschers.

Allerdings ist für Gerichte die Bezahlung über das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz geregelt. Hier sieht die Organisation PRO ASYL einen Lösungsweg über die Bezahlung der Dolmetscher. Das BAMF zahlt derzeit zwischen 25 und 32 Euro pro Stunde – dies ist für qualifizierte Übersetzter unattraktiv und liegt deutlich unter dem Satz, der für Übersetzer bei Gericht vorgesehen ist. Dieser liegt bei 65 bis 100 Euro.

Neben finanziellen Anreizen für qualifizierte Übersetzer wäre es darüber hinaus sinnvoll, Nachweise von Qualifikationen, Tests und Kontrollen einzuführen.